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Baulohn - Spezialisten sind gefordert

Bei der Baulohnabrechnung gibt es viele steuer- und sozialrechtliche Anforderungen zu beachten. Daher sind unsere Mitarbeiter stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand. Um die ordnungsgemäße Abrechnung müssen Sie sich also keine Gedanken machen. Durch die Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum, können Sie sich auf eine absolut sichere und vertrauenswürdige Verarbeitung und Archivierung Ihrer Daten verlassen.

Ihre Vorteile

Stets gut beraten sein

Sie haben jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite für alle auftretenden Fragen rund um die Baulohnabrechnung, z. B. zur Vergütung eines neuen Mitarbeiters.

Aufwand reduzieren und Zeit gewinnen

Ihre Mitarbeiter müssen sich kein komplexes Fachwissen z. B. zur aktuellen Gesetzeslage aneignen. Auch Routinearbeiten, wie z. B. das Verteilen der Abrechnungen, nehmen wir Ihnen ab. So können Sie die Ressourcen für wichtige andere Unternehmensaufgaben einsetzen.

Flexibilität nutzen

Welche Art der Zusammenarbeit Sie sich wünschen, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen. Sie haben die Möglichkeit, einen Teil der Aufgaben selbst im Unternehmen abzuwickeln oder Sie überlassen uns die gesamten Aufgaben rund um Ihre Personalabrechnung – ganz nach Ihren Anforderungen.

Unsere Leistungen im Überblick

Grundleistungen

  • Erfassung der Lohndaten oder Übernahme der elektronischen Lohndaten aus Ihrem Zeiterfassungs- oder Lohnvorerfassungsprogramm
  • termingerechte Erstellung der Baulohnabrechnung und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Datenübermittlung an Sozialkassen, Sozialversicherungsträger, Finanzämter, Banken und Krankenkassen
  • Führen von Arbeitszeitkonten und Berechnung des
    Urlaubsgelds
  • zeitnahe Bereitstellung der Lohnauswertungen
    (auf Wunsch auch online am PC)
  • Versand der Brutto/Netto-Abrechnung direkt an Ihre
    Arbeitnehmer
  • Erstellung der Zahlungsaufträge für den elektronischen Zahlungsverkehr mit Ihrer Bank

Zusatzleistungen

  • Berechnung des voraussichtlichen Brutto- bzw.
    Nettogehalts für Arbeitnehmer
  • Vorwegabrechnung bei Austritten
  • Erstellung von Bescheinigungen (z. B. Arbeitsbescheinigung, Erstattung Lohnfortzahlung U1 / U2)
  • Bearbeitung von Pfändungen
  • Erstellung von Statistiken (z. B. Übersicht über Stundenlöhne oder Personalkosten)
  • Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Archivierungspflicht
  • Beratung zu lohnsteuer-, sozialversicherungs- und
    tarifrechtlichen Fragen
 

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Kristina Rücker
Steuerfachwirtin, Bilanzbuchhalterin
Zertifizierte Lohn- und Gehaltsbuchhalterin (IFU / IWIST)

Telefon: 09231/50 49 60

Telefax: 09231/50 49 62

email: kr @barth-steuerberatung.de

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